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Geld & Finanzen: Wichtige Änderungen in 2023

Geld & Finanzen: Wichtige Änderungen in 2023

Grundfreibetrag steigt
Der Betrag, der vom Einkommen steuerfrei bleibt (Grundfreibetrag) steigt auf 10.908 Euro (vorher 10.347 Euro). Für Verheiratete gilt das Doppelte = 21.816 Euro. Der Spitzensteuersatz (42 Prozent) greift für Alleinverdienende nun erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro (vorher 58.597 Euro). 

Höherer Sparerpauschbetrag
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind zum Teil steuerfrei. Dafür sorgt der Sparerpauschbetrag, der in 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht wurde (bei zusammenveranlagten Ehepaaren von 1.602 Euro auf 2.000 Euro).

Geringverdiener entlastet
Midi-Jobber müssen ab sofort erst ab einem Einkommen von monatlich 2.000 Euro die vollen Sozialbeiträge zahlen (vorher 1.600 Euro). Für Mini-Jobber steigt die Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro.

Mehr Kindergeld
Eltern bekommen nun schon ab dem ersten Kind ein Kindergeld von monatlich 250 Euro. Das galt sonst erst ab dem vierten Kind.

Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent und die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 59.850 Euro. Über private Krankenzusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsversorgung gezielt selbst optimieren und sich Leistungen, die der Gesetzgeber ausklammert, sichern.

Höhere Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale, als Teil der Werbungskostenpauschale, ermöglicht es Steuerpflichtigen einen Betrag von 5 Euro pro Tag, an dem sie im Home-Office tätig sind, geltend zu machen. Das war bislang auf 120 Tage begrenzt und steigt nun auf 200 Tage pro Jahr.

GRV-Beiträge vollständig absetzbar
Schließlich sollen Steuerzahler schon ab 2023 statt 2025 ihre Beiträge zur Rentenversicherung vollständig von der Steuer absetzen können.

Frührentner ohne Abzüge beim Nebenjob
Frührentner mit einem Nebenjob können seit diesem Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag strich dafür die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro.

Förderung für Solarstrom
Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV). Die Erträge aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt sind seit diesem Jahr steuerfrei – unabhängig davon, ob der Strom ins Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird. Das gilt auch für bereits in Betrieb genommene Anlagen. Zudem soll beim Kauf einer PV-Anlage die Umsatzsteuer entfallen.

Frist für Baukindergeld beachten
Für alle Bauherrenfamilien, die ihren Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 unterzeichnet haben bzw. denen in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt wurde, können unter Umständen noch bis zum 31.12.2023 pro Kind 12.000 Euro Baukindergeld beantragen. Voraussetzung: Sie stellen ihren Baukindergeldantrag spätestens sechs Monate nach dem Einzug.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Das neue Bürgergeld löst die bisherige Grundsicherung ab. Betroffene bekommen dann 502 Euro monatlich, statt bisher 449 Euro. Zudem gibt es ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro steigen auf 30 Prozent, um einen Anreiz zu schaffen, eine Tätigkeit aufzunehmen.


So bleiben Sie bei der Altersvorsorge flexibel

So bleiben Sie bei der Altersvorsorge flexibel

Die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge ist heute jedem Verbraucher bewusst. Zu gering ist das gesetzliche Rentenniveau, um den Lebensstandard davon allein halten zu können. Zu groß demzufolge die Einkommenslücke, die zu Rentenbeginn droht. Ohne eigene Vorsorge hieße es in der „zweiten Lebenshälfte“ dann immer öfter Verzicht, statt Genuss.

Trotz dieser klaren Faktenlage stehen noch immer viele Menschen ohne zusätzliche Vorsorge da und erhöhen damit ihr Risiko von Altersarmut betroffen zu sein. Was hält sie davon ab? Häufig wird das eigene Alter angeführt. Die Jungen „wollen sich darum erst später kümmern“, die Älteren, die vielleicht nur noch 5 oder 10 Jahre arbeiten müssen, meinen „jetzt lohnt es sich doch nicht mehr anzufangen“. Beide liegen falsch.

Rentenphase wird immer länger
Dadurch, dass wir immer älter werden, spielt der Zeitraum nach Renteneintritt eine immer größere Rolle. Einfach gesagt: die Rente muss immer länger reichen. Daher sollte bei der Altersvorsorge nicht nur die Ansparphase (bis Rentenbeginn), sondern auch die Leistungsphase (ab Rentenbeginn) berücksichtigt werden. Eine private Rentenversicherung zahlt Ihnen eine lebenslange Rente, egal wie alt Sie werden.
Junge Menschen sollten den Faktor „Zeit“ nutzen. Ihnen bleibt eine lange Ansparphase, in der sie Renditechancen wahrnehmen und sich ein zusätzliches Vermögen aufbauen können. Und das schon mit kleineren Beiträgen. Denn neben dem Alter, ist oft auch das Budget dafür verantwortlich, ob und wie hoch eine Altersvorsorge bespart wird.

Flexibilität der Produkte beachten
Die Budgetfrage ist nachvollziehbar. Gerade junge Menschen stehen am Beginn ihrer Ausbildung/Karriere und haben noch viele Wünsche (Reisen, erste Wohnung, erstes Auto etc.), die finanziert werden wollen. Um trotzdem die Altersvorsorge starten und damit den Faktor Zeit nutzen zu können, sollte auf die Flexibilität der Produkte geachtet werden. Viele Rentenversicherungen ermöglichen Beitragsanpassungen oder -pausen bei unterschiedlichen Einkommenssituationen. Auch zwischenzeitliche Entnahmen sind mittlerweile Standard. Der Zeitpunkt des Rentenbeginns ist individuell definierbar – wer früher oder später in Rente gehen will, kann weiter ansparen oder eben früher über sein Vermögen verfügen.

Private Vorsorge = Sicherheit + Ertragschancen + Flexibilität
Die Formel für eine planbare Rentenzeit ist simpel. Es braucht die notwendige Sicherheit, dass aus dem Vermögen auch eine lebenslange Rente gezahlt wird – egal wie alt Sie werden. Zum zweiten braucht es Chancen auf Erträge, gerade in Zeiten, wo es auf Sparbüchern & Co keine Zinsen mehr gibt und die Inflation steigt.
 
 


Vollgelaufene Keller, zerstörtes Inventar: Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden?

Vollgelaufene Keller, zerstörtes Inventar: Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden?

Überschwemmte Straßen, überflutete Keller, abgerissene Dachteile – schwere Unwetter sorgen derzeit in Teilen von Deutschland für Chaos. Besonders betroffen ist der Südwesten des Landes. Allein in Stuttgart zählte die Feuerwehr binnen eines Tages über 300 Einsätze.

Viel spricht dafür, dass es in Deutschland künftig noch öfter zu solchen extremen Wetterlagen kommen wird. Grund ist der Klimawandel. Umso wichtiger wird ein umfassender Versicherungsschutz. Dabei gilt: Naturkatastrophe ist nicht gleich Naturkatastrophe – zumindest wenn es um den Versicherungsschutz geht.

So leistet eine Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Haus aufkommt, im Regelfall nur bei Sturm, Blitz oder Hagel. Vor allem, wenn es sich um eine ältere Police handelt. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung, die kaputt gegangenes Mobiliar ersetzt. Auch sie begleicht im Normalfall nur Schäden, die durch Sturm, Blitz und Hagel entstanden sind.

Elementarschadenversicherung schützt vor allen Wetterrisiken

Wer sein Haus oder Inventar auch gegen Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch absichern will, braucht einen erweiterten Naturgefahrenschutz (Elementarschadenversicherung). Diesen gibt es als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung. In neueren Policen ist der Baustein oft schon enthalten.

Kommt es dann zum Beispiel in der Folge eines Unwetters zu einer Überschwemmung, zahlt der Versicherer das Trockenlegen des Objektes. Auch die Kosten für eine zeitweilige Unterkunft während der Instandsetzung oder die Übernahme entgangener Mieteinnahmen sind im Schutz integriert.

Auch Schäden, die durch einen Rückstau entstehen, sind meist in der Elementarschadenversicherung eingeschossen. Auch das ist wichtig, wenn etwa zu viel Wasser in die Kanalisation gelangt. Dann kann es passieren, dass Toiletten oder Waschbecken überlaufen. Schäden am Inventar sind hier über den Zusatzbaustein in der Hausratversicherung abgedeckt.

Wichtig zu wissen: Unwetter mit Starkregen sind nicht auf bestimmte Regionen begrenzt, sondern können jeden treffen. Es spielt also keine Rolle, ob ein Fluss in der Nähe ist oder das Haus auf der Bergkuppe steht.

Wie fit ist Ihr Gebäude?

Ob ihr Haus unwetterfit ist, können Sie auf der Internetseite „Die Versicherer“ – dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft prüfen.

Um Ihr Zuhause noch mehr zu schützen, hier weitere praktische Tipps, um Schäden zu vermeiden oder zu mindern:

  • Bei drohendem Regen, Hagel, Schnee oder Unwetter sollten Sie alle Fenster und Türen schließen. Sollte Wasser über geöffnete Fenster eindringen, kann der Versicherer es ganz oder teilweise ablehnen, den Schaden zu begleichen.
  • Terrassen, Wege und Auffahrten sollten immer mit einem leichten Gefälle geplant werden, damit das Wasser abfließen kann.
  • Ein Dach über den Eingangstüren erschwert ebenfalls ein Eindringen von Wasser.
  • Für den Keller lohnen sich wasserfeste und drucksichere Fenster.
  • Dachfenster können mit einem Regensensor ausgestattet werden. Sobald Regen einsetzt, schließt das Fenster automatisch.
  • Stichwort Rückstau: Sollte eine Rückstausicherung bisher fehlen, sollten Sie diese nachrüsten. Das verlangen manche Versicherer auch, sonst übernehmen sie die entsprechenden Schäden nicht.
  • Ein regelmäßiges Prüfen der Abflüsse etwa vor Keller, Garage, Carport oder bei Balkonen hilft ebenfalls, um ein Überfließen zu verhindern.
  • Auch Regenrinnen und Fallrohre können verstopfen, insbesondere im Herbst durch das Laub. Das sollte man daher regelmäßig entfernen.
  • Wichtig ist auch, dass die Abflüsse auf der Straße frei sind. Sollte ein Gully verstopft sein, müsste der Stadtentwässerungsbetrieb das erfahren.
  • Um frühzeitig auf Wetterereignisse reagieren zu können, bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Warnmeldungen für „meine Orte“ über die App Nina an (kostenfrei erhältlich über iTunes und den Google Play Store).

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Thomas Kwiatkowski