Fahrradversicherung

Fahrradversicherung

E-Bike, Pedelec & Fahrradversicherung
Fahrradfahren ist in. Nachhaltig, gesund und gerade in Großstädten gelten Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes oft als schnellstes Fortbewegungsmittel. Mit diesem Trend steigt dieAnzahl der E-Bikes, die sich nicht nur bei der älteren Generation wachsender Beliebtheit erfreuen.

Die Kaufpreise der „Zweiräder mit Schubkraft“ übersteigen dabei schnell ein Monatseinkommen und stellen somit einen kostbaren Wert im Haushalt dar. Das gilt mittlerweile auch für ganz normale Fahrräder. Trotz hochwertiger Sicherheitsvorkehrungen (Schlösser, Alarmanlagen) werden in Deutschland jährlich immer noch rund 300.000 Fahrräder gestohlen. Das sind fast 800 Fahrräder pro Tag!

Der Zusatz „Fahrraddiebstahl“ innerhalb der Hausratsversicherung deckt oftmals nicht den kompletten Kaufpreis ab. Zudem greift der Versicherungsschutz zumeist nur bei Diebstahl in geschlossenen Räumen und lediglich tagsüber innerhalb einer gewissen Zeitspanne.

Fahrradversicherung schützt umfassender
Soll der Versicherungsschutz auch außerhalb geschlossener Räume und unabhängig von Tages- und Nachtzeiten gelten, dann empfiehlt sich eine separate E-Bike- bzw. Fahrradversicherung. Sie kann gezielt an die Besonderheiten hinsichtlich Nutzung, Ausstattung und bevorzugter Abstellorte angepasst werden, sodass im Fall eines Diebstahls auch vollumfänglich geleistet wird. Gerade für hochwertige Fahrräder und E-Bikes ein unverzichtbarer Schutz

Hier leisten separate Policen für E-Bike & Co. (Beispiele)

  • Diebstahl & Teildiebstahl (z.B. Demontage von Sattel oder Räder)
  • Unfälle
  • Vandalismus
  • Diebstahl des Akkus
  • 24 Stunden-Schutz
  • Elektronikschäden
  • Verschleiß
  • Erstattung des Kaufpreises bei Diebstahl (Neuwertentschädigung)

Besonderheiten der Fahrradversicherung
Bei Abschluss einer Fahrradversicherung ist insbesondere darauf zu achten, in welchem Umfang der Versicherungsschutz vorhanden ist. Wird das Fahrrad auch in Nachtstunden draußen abgestellt, sollte der Versicherungsumfang auch eine Regulierung bei Schäden inden Nachtstunden sowie außerhalb von Wohnräumen vorsehen. Zudem werden in den Versicherungsbedingungen oftmals nur bestimmte Schlösser als Diebstahlschutz akzeptiert. Mit einer Selbstbeteiligung lässt sich die Versicherungsprämie häufig reduzieren. Zudem gibt es Anbieter, die bei langer Diebstahlfreiheit einen Rabatt einräumen.


Wohnmobilversicherung

Wohnmobilversicherung

Finden Sie die richtige Wohnmobilversicherung
Wie andere Kraftfahrzeuge auch braucht Ihr Wohnmobil Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie am Steuer Ihres Wohnmobils anderen im Straßenverkehr zufügen. Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert, und zwar durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.

Vollkasko bietet bequemen Rundum-Schutz
Die Preise in der Wohnmobilversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, können Sie Ihre bisherige Wohnmobilversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Soll der alte Vertrag am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Tipp: Kündigen Sie die alte Police fristgerecht per Einschreiben, dann haben Sie einen sicheren Nachweis über die rechtzeitige Kündigung in der Hand.


Pflegekostenversicherung

Pflegekostenversicherung

Bei Pflegebedürftigkeit auf der sicheren Seite 

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten im Ernstfall zu decken. Mit einer privaten Pflegekostenversicherung sichern Sie sich finanziell wirksam ab. Der Versicherer übernimmt einen festen Prozentsatz der Restkosten, die Sie nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst zahlen müssen. Die Leistung erhalten Sie während der gesamten Dauer Ihrer Pflegebedürftigkeit, je nach Anbieter und Tarif werden bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils erstattet.

Erstattet wird ein hoher Prozentsatz der Pflegekosten
Den vereinbarten Prozentsatz Ihrer Pflegekosten erhalten Sie auch dann vom Versicherer, wenn die Pflege in Zukunft durch Kostensteigerung und Inflation deutlich teurer werden sollte. Die maximal mögliche Erstattung pro Kalenderjahr ist je nach Vertrag allerdings auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Leistungen bekommen Sie sowohl für die Pflege zu Hause durch Fachpersonal wie auch für teil- oder vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung.


Vergleich und Angebot Pflegeversicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.