Hier werden Sie über Neuerungen und Änderungen informiert, die die verschiedenen Versicherungsbereiche betreffen. Angefangen bei Gesetzesänderungen bis zu Tipps beim Verhalten im Schadensfall.
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Zum Jahreswechsel wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erneut angehoben. Von 66.150 Euro (2025) auf dann 69.750 Euro. Für freiwillig gesetzlich Versicherte erhöht sich damit ihr Krankenkassenbeitrag, ohne dass sich die Leistungen spürbar verbessern. Diese Anhebung liefert wieder einen guten Anlass, um zu prüfen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich und sinnvoll ist.
Wer ... [ mehr ]
Ob Gesundheit, Energie oder Mobilität: 2026 stehen einige Neuerungen an, die viele im Alltag und in der Haushaltskasse spüren werden. Was genau sich ändert – und worauf Verbraucher achten sollten.
Wohnen & MobilitätPhotovoltaik: Neue Regeln, weniger Vergütung
Für neue PV-Anlagen gelten 2026 folgende Regeln:
Einspeisevergütung: Für Anlagen bis 10 kW, die bis 31. Januar 2026 ans Netz gehen, beträgt die Vergütung 7,86 ct/kWh (Überschussei... [ mehr ]
Unter dem Weihnachtsbaum wird es auch dieses Jahr wieder digital: Das neueste iPhone, eine smarte Uhr oder die Sprachsteuerung fürs Zuhause gehören zu den beliebtesten Geschenken und sind in immer mehr Haushalten nicht wegzudenken. Das macht sie auch besonders schützenswert.
Warum sich der Schutz lohntDie smarte Technik ist empfindlich – ein Sturz, ein Kurzschluss oder Diebstahl und schon werden Kosten für Wiederherstellung, Reparatur oder... [ mehr ]
Ob auf Skiern, Snowboard oder Schlitten – der Winterurlaub ist für viele der sportliche Höhepunkt des Jahres. Doch die Piste birgt Risiken: Laut der Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) verletzen sich pro Saison fast 50.000 Menschen beim Wintersport. Knie-, Schulter- und Kopfverletzungen sind dabei besonders häufig. Neben medizinischen Folgen können schnell hohe Kosten entstehen – von der Bergung bis zur Rehabilitation.
Warum die g... [ mehr ]
Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.
Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.
Thomas Kwiatkowski
Versicherungsmakler
Tückingstr.4
58135 Hagen